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Unter 18 (Jugendschutz)


Alle Besucher unter 18 Jahren unterliegen dem Jugendschutzgesetz und müssen, um diese Veranstaltung besuchen zu können, folgendes beachten:

1.) Eure Eltern/Erziehungsberechtigten müssen die Aufsichtspflicht über Euch, einer anderen Person ihres Vertrauens, die über 18 Jahre alt ist, übertragen. Diese Person muss sich während der Veranstaltung immer in Eurer Nähe befinden. Zusätzlich muss diese Person geeignet sein. Angetrunkene Personen scheiden somit auch aus. Natürlich könnt Ihr auch mit Euren Eltern/ Erziehungsberechtigten die Veranstaltung besuchen. In diesem Fall muss die Aufsichtspflicht nicht übertragen werden. Daher entfällt auch Punkt 2, die Eltern müssen sich aber dann vor der Veranstaltung an der Abendkasse mit Euch zusammen melden und ihren Personalausweis hinterlegen.

2.) Diese Aufsichtspflichtübertragung muss schriftlich durch ein Formular erfolgen. Also einfach das unten stehende PDF Formular runterladen, ausdrucken und dann unterschreiben lassen. ACHTUNG: Das Formular muss von Euren Eltern/ Erziehungs- berechtigten UND der Aufsichtsperson unterschrieben sein!!!

3.) Ihr müsst zusammen mit Eurer Aufsichtsperson vor dem Betreten des Veranstaltungsgeländes zur Abendkasse kommen und das unterschriebene Formular und den Personalausweis dieser Aufsichtsperson hinterlegen. Nach der Veranstaltung könnt Ihr diesen natürlich wieder abholen.

Ohne dieses Formular dürften Besucher unter 16 Jahren das Konzertgelände NICHT betreten und Besucher von 16/17 Jahren müssten um 24.00 Uhr das Gelände verlassen, es gibt also NUR diese oben beschriebene Möglichkeit !

» Formular runterladen